Technische Betriebe Wilhelmshaven

Aktuelles zum Winterdienst

Die Kolleginnen und Kollegen des Winterdienstes sind wirklich sehr engagiert und waren diesen Winter überaus stark gefordert. 

Ein Winderdienst-Einsatz umfasst etwa 150 Kilometer Straßen, Radwege, viele Gehwege vor städtischen Liegenschaften und Fußgängerüberwege, die gegen die Glätte abgestumpft werden.

Eine Tour dauert mehrere Stunden, wie schnell unsere Streufahrzeuge durchkommen, hängt natürlich vor allem von dem Verkehrsaufkommen ab. Wenn es durchgängig schneit, bleibt es also nicht aus, dass auf einer geräumten/gestreuten Strecke neuer Schnee liegen bleibt.

Der Winterdienst ist mit vier Großstreuern, zwei kleineren Streufahrzeugen, fünf Kleintreckern sowie Zulieferern und Handstreuern im Einsatz - und das bereits seit den frühen Morgenstunden, bis in die späten Abendstunden. Insgesamt kämpften über 30 Mitarbeitende unseres städtischen Eigenbetriebs TBW gegen den Schnee an.

Für Schnee- und Eisfreiheit auf den Straßen und Wegen muss aber nicht nur die Stadt sorgen, auch Grundstückseigentümer stehen in der Pflicht.

 

Winterdienst

Fahrzeuge Winterdienst. Schneepflug. Fahrzeuge Winterdienst

Damit Sie sicher durch die kalten Tage kommen , haben wir Ihnen einige Informationen und Tipps in dem Flyer Zusammen sicher durch den Winter (Smartphone-Version) zusammengestellt.

Etwa ein Viertel der in der Obhut der Stadt Wilhelmshaven liegenden Fahrbahnen werden von Mitarbeitern der TBW geräumt bzw. gestreut. Die Stadt Wilhelmshaven führt den umweltfreundlichen "eingeschränkten Winterdienst" durch. Der Winterdienst gehört mit zu der Straßenreinigung und wird von dem Eigenbetrieb Technische Betriebe Wilhelmshaven (TBW) durchgeführt.

Zum Streuen auf den Fahrbahnen wird Feuchtsalz (Salz mit einer Lauge) verwendet.

Überörtliche Rad- und Gehwege werden mit Sand gestreut.

Im Straßenverzeichnis sehen Sie die Straßen, die im Winterdienst von der TBW berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden außerhalb von Wilhelmshaven weitere Straßen ebenfalls von uns im Winter geräumt und gestreut. Für die Bundes- und Landesstraßen ist die Straßenmeisterei Moorwarfen und für die A 29 das Autobahnneubauamt Oldenburg zuständig.

Was bedeutet dies für den einzelnen Bürger?

Jeder Grundstückseigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass vor seinem Grundstück die Reinigung des Geh- und Radweges gewährleistet ist.

  1. Bei Schneefall und Glätte sind die Radwege, Gehwege und die gemeinsamen Rad- und Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 m freizuhalten.
    • Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1 m neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenstreifen nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.
    • In Fußgängerzonen ist - an den jeweiligen Rändern verlaufend - ein ausreichend breiter Streifen von durchgängig mindestens 1,50 m zu räumen bzw. bei Glätte abzustumpfen.
    • Bei verkehrsberuhigten Bereichen gilt, falls ein Gehweg zumindest optisch von der Fahrbahn abgegrenzt ist, die Regelung für Gehwege, sonst die Regelung für Straßen ohne Gehwege.
  2. Die Zugänge zu den Fußgängerüberwegen, die Gossen/ Rinnsteine, die Einlaufschächte zur Kanalisation und die Hydranten sind  schnee- und eisfrei zu halten.
  3. An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und Schulbushaltestellen sind Wege so von Schnee und Eis freizuhalten und bei Glätte abzustumpfen, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang der Fußgänger, auch zu vorhandenen Wartehäuschen, gewährleistet ist.
  4. Die Schneeräumung und das Abstumpfen bei Glätte sind nach Eintritt des Ereignisses unverzüglich vorzunehmen und bei Bedarf bis 20.00 Uhr zu wiederholen. Ist nach 20.00 Uhr des Vortages in der Nacht Schnee gefallen, müssen Räumung und/ oder abstumpfen der Glätte bis spätestens 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr durchgeführt sein.
  5. Bei Glätte ist grundsätzlich mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen.  Salz und andere auftauende Stoffe sind nur zulässig bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen, wie z.B. Eisregen, überfrierende Nässe sowie an gefährlichen Stellen, wie z.B. Rampen.
  6. Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen, Radwegen und Gehwegen einschließlich der gemeinsamen Rad- und Gehwege gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird.
  7. Bei eintretendem Tauwetter sind die Gehwege, die Radwege, die Fußgängerüberwege und die gefährlichen Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem Verkehr von noch vorhandenem Eis zu befreien und die Rinnsteine freizumachen. Rückstände von Streumaterial sind zu beseitigen, wenn keine Glättegefahr mehr besteht.
  8. Der Winterdienst innerhalb von Park- und Grünanlagen sowie auf den Friedhöfen wird nur im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht geleistet. Die Benutzung aller nicht geräumten bzw. gestreuten Wege innerhalb der öffentlichen Anlagen geschieht auf eigene Gefahr.

Tipps für Fußgänger

  • Wetterberichte und Rundfunkmeldungen über die Straßenverhältnisse sollten regelmäßig verfolgt werden.
  • Verlassen Sie bei Winterwetter zeitig das Haus und haben Sie Verständnis dafür, dass auch der Busverkehr mit den Wetterverhältnissen zu kämpfen hat und evtl. Verspätungen einzuplanen sind.
  • Achten Sie auf möglichst helle Bekleidung und tragen Sie rutschfeste Schuhe.
  • Um sich selbst, aber auch andere nicht unnötig in Gefahr zu bringen, nutzen Sie beim Überqueren der Straßen die für Fußgänger vorgesehenen Überwege. Vergewissern Sie sich, dass ein Überqueren der Straße völlig gefahrlos möglich ist. Denken Sie daran, dass sich der Bremsweg der Kraftfahrzeuge bei diesen Wetterverhältnissen um ein Vielfaches verlängert.

Tipps für Autofahrer

  • Um die Verkehrssicherheit Ihres Wagens zu steigern, kümmern Sie sich frühzeitig um die Winterbereifung. Führen Sie darüber hinaus eine Schaufel, eine Fußmatte und abstumpfendes Streumaterial mit, evtl. auch einen Sandsack zum Beschweren Ihres Kofferraumes.
  • Informieren Sie sich über die vorherrschenden Wetter- und Straßenverhältnisse durch Rundfunk und Fernsehen.
  • Vermeiden Sie unnötige Fahrten mit dem Auto, nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel.
  • Achten Sie besonders auf alle weiteren am Verkehr teilnehmenden Personen. Vor allem Kinder, Fußgänger und Radfahrer. Fahren Sie deshalb in Kreuzungsbereichen, vor Ampelanlagen und Fußgängerüberwegen besonders vorsichtig.
  • Ihre Fahrgeschwindigkeit sollte den Straßenverhältnissen angepasst sein. Versuchen Sie nicht andere Fahrzeuge zu überholen, die Überholspur oder der Straßenrand kann noch glatter sein. Halten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Ihrem Vordermann.
  • Bitte überholen Sie nicht die Räum- und Streufahrzeuge. Diese sind in Ihrem Interesse auf der Straße.
Salz in der Salzhalle

Reinigungspflichten

Telefon (04421) 16-4511
Fax (04421) 16-4521

Fahrzeug, Salzstreuer von hinten.

Einsatzleitung Straßenreinigung

Telefon (04421) 16-4513
Fax (04421) 16-4521
gerrit.janssen@wilhelmshaven.de

Unimog reinigt Straße im Winter

Öffnungszeiten

Technische Betriebe Wilhelmshaven
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven

Montag - Donnerstag 8.30 - 12.30 Uhr
und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.30 Uhr

Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.

Brücke auf Friedhof

Weiterer Tipp

  • Haben Sie einen Dritten, z.B. eine Firma, mit der Schnee- und Eisbeseitigung beauftragt, so machen Sie dieser die Verpflichtungen der aktuellen Straßenreinigungssatzung (siehe Download) zur Auflage und kontrollieren Sie deren Ausführung. Denn: Als Grundstückseigentümer bleiben Sie in der Verantwortung!
  • Damit auch bei Winterwetterverhältnissen die Abholung Ihres Rest- und Bioabfalls erfolgen kann, ist dafür Sorge zu tragen, dass auch der Zugang zu den Abfallbehältern gewährleistet ist.
  • Achten Sie bei der Auswahl ihres Streuguts auf die Umweltverträglichkeit. Vermeiden Sie das Streuen auf angelegten Grünstreifen sowie im Wurzelbereich von Bäumen, damit im Frühjahr wieder alles grünt.
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