Abfallentsorgungsgebühren
In der Stadt Wilhelmshaven stehen auf den Grundstücken zur Rest- und Bioabfallentsorgung 80-Liter, 120-Liter, 240-Liter oder 1.100-Liter-Abfallsammelbehälter zur Auswahl. Die Behälter werden 14-täglich geleert. Die Größe ist frei wählbar und richtet sich nach dem persönlichen Aufkommen der Abfälle aus Haushalt und Garten. Grundsätzlich sind je Grundstück mindestens ein Restabfallbehälter und ein Bioabfallbehälter zu nutzen.
Für die Nutzung der Restabfall- und Bioabfallbehälter wird eine jährliche Abfallentsorgungsgebühr erhoben.
Machen Sie uns einen Antrag! Nutzen Sie hierfür unser Formular ‚An-/ Ab- und Ummeldungen von Rest- und Bioabfallbehältern‘ oder senden Sie uns ein formloses Schreiben, ein Fax oder eine E-Mail zu.
Um die Behälter termingerecht aufstellen zu können benötigen wir in der Regel eine Vorlaufzeit von 1 - 2 Wochen.
Bitte beachten Sie: Der Umtausch bzw. die An- und Abmeldung von Behältern wird gemäß Abfallsatzung zum 1. des Folgemonats nach einer Behälteränderung, Bereitstellung oder Rückgabe gebührenwirksam.
- Abfallentsorgungsgebühr für die Nutzung der Rest- und Bioabfallbehälter
Die Abfallentsorgungebühr richtet sich nach dem Abfuhrsystem (Hol- und Bringedienst oder Benutzertransport) und der Bebauung des Grundstückes (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser und Gewerbebetriebe). - Gemeinsame Nutzung eines Restabfallbehälters und / oder Bioabfallbehälters
Die Eigentümer zweier benachbarter, direkt aneinander grenzender Grundstücke können gemeinsam einen Restabfallbehälter und/oder einen Bioabfallbehälter nutzen. Hierzu wird ein schriftlicher Antrag der Eigentümer benötigt. Nutzen Sie hierfür Seite 2 unseres Formulars ‚An-/ Ab- und Ummeldungen von Rest- und Bioabfallbehältern‘. Die entsprechenden Abfallentsorgungsgebühren sind hinter der Größenangabe durch „Nachbar mit Behälter“ oder „Nachbar ohne Behälter“ gekennzeichnet. - Eigenkompostierung
Möchten Sie auf Ihrem Grundstück kompostieren und auf den Bioabfallbehälter verzichten, so ist die Eigenkompostierung aller kompostierbarer Abfälle (Bioabfälle) auf dem Grundstück schriftlich zu bestätigen. Nutzen Sie hierfür Seite 2 "Befreiung von dem Bioabfallbehälter" des Formular ‚An-/ Ab- und Ummeldungen von Rest- und Bioabfallbehältern‘. - 4-wöchentliche Restabfallentsorgung
Für Eigentümer und Eigentümerinnen von Einfamilienhäusern kann auf schriftlichen Antrag eine 4-wöchentliche Leerung erfolgen. Zulässig sind- für 1-Personenhaushalte: 40-Liter-Restabfallsäcke,
- für max. 2-Personenhaushalte: 80-Liter-Restabfallbehälter
- und für max. 3-Personenhaushalte: 120-Liter-Restabfallbehälter.
- Gebühren für Restabfallsäcke und Laubsäcke
Für den Fall, dass mehr Abfall anfällt: Restabfallsäcke und Laubsäcke können für 3 € je Einheit (60-Liter-Sack) bei dem Eigenbetrieb Technische Betriebe, Freiligrathstr. 420 (Gebäude A) oder im Entsorgungszentrum Wilhelmshaven (EZW) während der Öffnungszeiten erworben werden. Mit der Gebühr ist die Entsorgung abgegolten. - Behälterwechselgebühr:
Für jedes Einziehen, Aufstellen und Austauschen eines zugelassenen Abfallbehälters wird eine Gebühr erhoben. Diese beträgt bei
80 l - 120 l Abfallbehältern: 15 €,
240 l Abfallbehältern: 20 €,
1.100 l Abfallbehältern: 30 €.
Gebührenfrei sind:- die Erstaufstellung nach Grundstückserwerb
- die einmalige Veränderung des Behältervolumens/ -bestandes innerhalb eines Kalenderjahres
- der Austausch von Behältern als Ersatz für unbrauchbar gewordene Behälter bei natürlichem Verschleiß
- der Austausch auf Wunsch der Stadt Wilhelmshaven.
Maße der Abfallbehälter
Behälter* |
Breite, oben |
Höhe |
Tiefe, oben |
Abstellfläche (B x T) |
80 l |
44 cm | 94 cm | 52 cm |
50 x 60 cm |
120 l |
48 cm |
93 cm |
56 cm |
50 x 60 cm |
240 l |
58 cm |
106 cm |
73 cm |
60 x 80 cm |
1.100 l |
137 cm |
146 cm |
106 cm |
160 x 160 cm |
* Beachten Sie bitte, dass die Maße je nach Tonnenhersteller 1 - 2 cm von den angebenden Maßen abweichen können.