Technische Betriebe Wilhelmshaven

Restabfall

Die Leerung des grauen Restabfallbehälters erfolgt alle 2 Wochen durch die Wilhelmshavener Entsorgungszentrum und Logistik GmbH (WEL).

In der Stadt Wilhelmshaven stehen auf den Grundstücken zur Restabfallentsorgung 80-Liter, 120-Liter, 240-Liter oder 1.100-Liter-Abfallsammelbehälter zur Auswahl. Die Behälter werden 14-täglich geleert. Die Größe ist frei wählbar und richtet sich nach dem persönlichen Aufkommen der Abfälle aus Haushalt und Garten. Grundsätzlich sind je Grundstück mindestens ein Restabfallbehälter zu nutzen.

Was gehört in den grauen Restabfallbehälter?

Drei unterschiedlich große schwarze Restabfallbehälter stehen nebeneinander Restabfallbehälter

Alle auf einem bewohnten oder bebauten Grundstück anfallenden festen Abfälle zur Beseitigung (Restabfall) sind der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen. Das sind beispielsweise:

Asche, keine heiße   Lebensmittel (verdorben)
Binden   Pergamentpapier
Blumentöpfe   Plastikspielzeug
CD-Rom Hüllen   Polaroidfotos
Disketten   Porzellan
Durchschlagpapier   Putzlappen
Eimer (ohne grünen Punkt)   Stark verschmutztes Papier
Essensreste (in verschlossenen Beuteln)   Rasierklingen
Fahrradschläuche   Regenschirme
Fensterglas   Ruß
Fußmatten   Schaumstoffe
Geschirr (aus Porzellan und Keramik)   Schwämme
Glühbirnen   Speisereste (in verschlossenen Beuteln)
Gummihandschuhe   Spiegel
Haushaltspapier, verschmutzt   Spielzeug
Hygieneartikel (z.B. Binden, Tampons)   Staubsaugerbeutel
Kassetten   Steingutflaschen
Katzenstreu (in verschlossenen Beuteln)   Straßenkehricht
Kehricht   Tampons
Keramik   Tapetenreste
Klarsichthüllen   Telefaxpapier (beschichtet)
Klebeband   Teppichreste
Kleintierstreu (in verschlossenen Beuteln)   Tontöpfe
Kohlepapier   Verpackungsbänder
Kondome   Videokassetten
Kosmetika   Watte
Kugelschreiber   Windeln
Kunststoffartikel (Spielzeug, Putzeimer)   Zahnbürsten
    Zigaretten

Dies gehört nicht in den grauen Restabfallbehälter

Wertstoffe, wie:

  • Glas (Flaschen etc.)
  • Papier und Kartonagen
  • Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoff
  • ungekochte Küchenabfälle
  • Gartenabfälle
  • Schadstoffe

Restabfallsäcke

Für vorübergehend mehr anfallende Restabfälle, wie z.B. Tapetenreste, können Sie die praktischen Restabfallsäcke des Eigenbetriebes Technische Betriebe Wilhelmshaven verwenden. Diese können für 3 € je Einheit käuflich bei beim Eigenbetrieb Technische Betriebe Wilhelmshaven, Freiligrathstraße 420 (Gebäude A), oder im Entsorgungszentrum Wilhelmshaven (EZW), Zum Entsorgungszentrum 1 (an der Osttangente), erworben werden. Nach dem Füllen stellen Sie den Restabfallsack einfach am Abfuhrtag des Restabfallbehälters zur Abholung bereit. 

So klappt es mit der Abfuhr

Die Abfallbehälter müssen am Abfuhrtag grundsätzlich bis 7 Uhr zur Abholung frei zugänglich bereitstehen. Das ist wichtig, da die gewohnten Abholungszeiten sich betriebsbedingt jederzeit ändern können.

Zur Abfuhr bereitgestellte Abfallbehälter sind geschlossen zu halten, d.h., die Tonnen dürfen nur so befüllt werden, dass der Deckel problemlos schließt. Das verhindert, dass Abfälle bereits beim Anheben herausfallen und die Straße verschmutzen.

Das Einstampfen und Verpressen der Abfälle ist nicht erlaubt. Es führt dazu, dass die Tonne beim Kippen nicht vollständig entleert wird oder seitlich aufreißt.

Zur Abfuhr bereitgestellte Abfallbehälter dürfen ein bestimmtes Gesamtgewicht nicht überschreiten: 80-Liter, 120-Liter-und 240-Liter-Behälter 75 kg. Sind sie deutlich schwerer, können die Halterungen reißen.

Sonderleerung

Falsch befüllte Abfallbehälter können von der Abfuhr ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Leerung/Abfuhr, wenn die Abfallbehälter falsch befüllt oder nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß bereitgestellt werden.

Was können Sie tun?

Sie beseitigen die Störstoffe und stellen den Behälter am nächsten Abfuhrtag zur Abholung bereit oder der Grundstückseigentümer beantragt schriftlich eine kostenpflichtige Sonderleerung beim Eigenbetrieb Technische Betriebe Wilhelmshaven.

Wilde Müllablagerungen

Leider kommt es immer häufiger vor, dass Haus- und Sperrmüll und sogar gefährliche Abfälle in der Umwelt, an Wertstoffsammelplätzen, im öffentlichen Straßenraum oder auf privaten Grundstücken unrechtmäßig abgestellt werden. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 5.100 € geahndet werden kann. Bitte melden Sie diese Fälle an das Amt für Umweltschutz und Bauordnung: (04421) 16-25 47. Wenn möglichst konkrete Angaben, zum Beispiel das Fahrzeugkennzeichen vorliegen, können die Verursacher ermittelt werden. Für die Beseitigung von wilden Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen ist das Team der Stadtsauberkeit von TBW zuständig.

Ausschnitt des Abfallkalenders

Abfallkalender

Wann kommt die Müllabfuhr zu Ihnen?
Wann wird der gelbe Sack entsorgt?
Wann wird die blaue Altpapiertonne geleert?

› mehr Infos

Ihre Ansprechpartner und -innen

An-/ Ab- und Ummeldungen von Rest- und Bioabfallbehälter

Technische Betriebe Wilhelmshaven
Freiligrathstraße 420, Gebäude A
26386 Wilhelmshaven

Tel. (04421) 16-4533 und 16-4576
Fax. (04421) 16-414533 und 16-414576

Telefonische und persönliche Erreichbarkeit jeweils montags und dienstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Öffnungszeiten

Montag - Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
Montag - Donnerstag von 14.00 bis 15.30 Uhr

Austausch von Rest- und Bioabfallbehältern bei Verschleiß oder Verlust

Technische Betriebe Wilhelmshaven
Zum Entsorgungszentrum 1
26386 Wilhelmshaven

Tel. (04421) 16-4641
Fax. (04421) 16-414641

Bürozeiten

Montag - Donnerstag von 7 bis 16 Uhr
Freitag von 7 bis 14 Uhr

 

powered by webEdition CMS