Restabfall
Die Leerung des grauen Restabfallbehälters erfolgt alle 2 Wochen durch die Wilhelmshavener Entsorgungszentrum und Logistik GmbH (WEL).
In der Stadt Wilhelmshaven stehen auf den Grundstücken zur Restabfallentsorgung 80-Liter, 120-Liter, 240-Liter oder 1.100-Liter-Abfallsammelbehälter zur Auswahl. Die Behälter werden 14-täglich geleert. Die Größe ist frei wählbar und richtet sich nach dem persönlichen Aufkommen der Abfälle aus Haushalt und Garten. Grundsätzlich sind je Grundstück mindestens ein Restabfallbehälter zu nutzen.
- Abfallentsorgungsgebühren
- An-, Ab- und Ummeldung von Rest- und Bioabfallbehältern
- Ansprechpartner
- Abfallkalender
- Wilde Müllablagerungen
Was gehört in den grauen Restabfallbehälter?
Alle auf einem bewohnten oder bebauten Grundstück anfallenden festen Abfälle zur Beseitigung (Restabfall) sind der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen. Das sind beispielsweise:
Asche, keine heiße | Lebensmittel (verdorben) | |
Binden | Pergamentpapier | |
Blumentöpfe | Plastikspielzeug | |
CD-Rom Hüllen | Polaroidfotos | |
Disketten | Porzellan | |
Durchschlagpapier | Putzlappen | |
Eimer (ohne grünen Punkt) | Stark verschmutztes Papier | |
Essensreste (in verschlossenen Beuteln) | Rasierklingen | |
Fahrradschläuche | Regenschirme | |
Fensterglas | Ruß | |
Fußmatten | Schaumstoffe | |
Geschirr (aus Porzellan und Keramik) | Schwämme | |
Glühbirnen | Speisereste (in verschlossenen Beuteln) | |
Gummihandschuhe | Spiegel | |
Haushaltspapier, verschmutzt | Spielzeug | |
Hygieneartikel (z.B. Binden, Tampons) | Staubsaugerbeutel | |
Kassetten | Steingutflaschen | |
Katzenstreu (in verschlossenen Beuteln) | Straßenkehricht | |
Kehricht | Tampons | |
Keramik | Tapetenreste | |
Klarsichthüllen | Telefaxpapier (beschichtet) | |
Klebeband | Teppichreste | |
Kleintierstreu (in verschlossenen Beuteln) | Tontöpfe | |
Kohlepapier | Verpackungsbänder | |
Kondome | Videokassetten | |
Kosmetika | Watte | |
Kugelschreiber | Windeln | |
Kunststoffartikel (Spielzeug, Putzeimer) | Zahnbürsten | |
Zigaretten |
Dies gehört nicht in den grauen Restabfallbehälter
Wertstoffe, wie:
- Glas (Flaschen etc.)
- Papier und Kartonagen
- Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoff
- ungekochte Küchenabfälle
- Gartenabfälle
- Schadstoffe
Restabfallsäcke
Für vorübergehend mehr anfallende Restabfälle, wie z.B. Tapetenreste, können Sie die praktischen Restabfallsäcke des Eigenbetriebes Technische Betriebe Wilhelmshaven verwenden. Diese können für 3 € je Einheit käuflich bei beim Eigenbetrieb Technische Betriebe Wilhelmshaven, Freiligrathstraße 420 (Gebäude A), oder im Entsorgungszentrum Wilhelmshaven (EZW), Zum Entsorgungszentrum 1 (an der Osttangente), erworben werden. Nach dem Füllen stellen Sie den Restabfallsack einfach am Abfuhrtag des Restabfallbehälters zur Abholung bereit.
So klappt es mit der Abfuhr
Die Abfallbehälter müssen am Abfuhrtag grundsätzlich bis 7 Uhr zur Abholung frei zugänglich bereitstehen. Das ist wichtig, da die gewohnten Abholungszeiten sich betriebsbedingt jederzeit ändern können.
Zur Abfuhr bereitgestellte Abfallbehälter sind geschlossen zu halten, d.h., die Tonnen dürfen nur so befüllt werden, dass der Deckel problemlos schließt. Das verhindert, dass Abfälle bereits beim Anheben herausfallen und die Straße verschmutzen.
Das Einstampfen und Verpressen der Abfälle ist nicht erlaubt. Es führt dazu, dass die Tonne beim Kippen nicht vollständig entleert wird oder seitlich aufreißt.
Zur Abfuhr bereitgestellte Abfallbehälter dürfen ein bestimmtes Gesamtgewicht nicht überschreiten: 80-Liter, 120-Liter-und 240-Liter-Behälter 75 kg. Sind sie deutlich schwerer, können die Halterungen reißen.
Sonderleerung
Falsch befüllte Abfallbehälter können von der Abfuhr ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Leerung/Abfuhr, wenn die Abfallbehälter falsch befüllt oder nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß bereitgestellt werden.
Was können Sie tun?
Sie beseitigen die Störstoffe und stellen den Behälter am nächsten Abfuhrtag zur Abholung bereit oder der Grundstückseigentümer beantragt schriftlich eine kostenpflichtige Sonderleerung beim Eigenbetrieb Technische Betriebe Wilhelmshaven.
Wilde Müllablagerungen
Leider kommt es immer häufiger vor, dass Haus- und Sperrmüll und sogar gefährliche Abfälle in der Umwelt, an Wertstoffsammelplätzen, im öffentlichen Straßenraum oder auf privaten Grundstücken unrechtmäßig abgestellt werden. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 5.100 € geahndet werden kann. Bitte melden Sie diese Fälle an das Amt für Umweltschutz und Bauordnung: (04421) 16-25 47. Wenn möglichst konkrete Angaben, zum Beispiel das Fahrzeugkennzeichen vorliegen, können die Verursacher ermittelt werden. Für die Beseitigung von wilden Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen ist das Team der Stadtsauberkeit von TBW zuständig.