Bioabfall
Die Leerung des braunen Bioabfallbehälters erfolgt alle 2 Wochen durch die Wilhelmshavener Entsorgungszentrum und Logistik GmbH (WEL).
In der Stadt Wilhelmshaven stehen auf den Grundstücken zur Bioabfallentsorgung 80-Liter, 120-Liter oder 240-Liter -Abfallsammelbehälter zur Auswahl. Die Behälter werden 14-täglich geleert. Die Größe ist frei wählbar und richtet sich nach dem persönlichen Aufkommen der Abfälle aus Haushalt und Garten. Grundsätzlich ist je Grundstück mindestens ein Bioabfallbehälter zu nutzen.
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- Abfallkalender
Was gehört in den braunen Bioabfallbehälter
Kompostierbare Abfälle aus Haushaltungen und Gärten sind über den Bioabfallbehälter zu entsorgen. Das sind beispielsweise:
Äste | Pflanzenreste |
Blumen | Rasenschnitt |
Blumenerde | Reisig |
Gartenabfälle | Schalen von Zitrusfrüchten |
Gemüseabfälle | Teebeutel |
Heckenschnitt | Teefilter |
Kaffeesatz | Teereste |
Kaffeefilter | Topfblumen |
Kartoffelschalen | Wildkräuter |
Laub | Zitrusfrüchte |
Nussschalen | Zweige |
Obstabfälle |
Dies gehört nicht in den braunen Bioabfallbehälter
z.B. Fremdstoffe, wie Plastiktüten (auch keine kompostierbaren), Windeln, Blumentöpfe, Staubsaugerbeutel, Glas und Metall, gekochte Speisereste, überlagerte Nahrungsmittel, Backwaren, Knochen, Fett und Asche.
Eigenkompostierung
Erfolgt eine Kompostierung aller kompostierbaren Abfälle auf dem angeschlossenen Grundstück, ist eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang des Bioabfallbehälters auf schriftlichen Antrag möglich.
Saisonbehälter
TBW bietet eine Saison-Biotonne an. Die Leerung erfolgt 14-tägig in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober. Der Behälter ist das komplette Jahr über gebührenpflichtig. Zur Auswahl stehen ein 120-Liter-Behälter und ein 240-Liter-Behälter. In den Wintermonaten verbleibt der Saisonbehälter beim Kunden. In dieser Zeit werden die anfallenden Bioabfälle auf dem eigenen Komposter verwertet oder über eine ganzjährige Biotonne entsorgt.
Laubsäcke
Für vorübergehend mehr anfallende kompostierbare Abfälle, wie z.B. Heckenschnitt und Laub, können Sie die praktischen Laubsäcke des Eigenbetriebes TBW verwenden. Diese können während der jeweiligen Öffnungszeiten montags bis freitags für 3 € je Einheit käuflich bei dem Eigenbetrieb TBW, Freiligrathstraße 420 (Gebäude A), oder im Entsorgungszentrum Wilhelmshaven (EZW), Zum Entsorgungszentrum 1 (an der Osttangente), erworben werden. Nach dem Füllen stellen Sie den Laubsack einfach am Abfuhrtag des Bioabfallbehälters zur Abholung bereit.
Müllbeutel aus Plastik
Ein Kompostwerk verarbeitet die Bioabfälle zu einem hochwertigen Qualitätskompost. Störstoffe wie beispielsweise Plastiktüten, Windeln, Blumentöpfe, Staubsaugerbeutel, Kleintierstreu und Asche dürfen daher nicht in dem Bioabfallbehälter enthalten sein. Neben den ohnehin verbotenen Abfallbeuteln aus Plastik sollen auch keine kompostierbaren Abfalltüten zusammen mit dem Bioabfall entsorgt werden. Kompostierbare Abfalltüten aus Plastik lassen sich kaum von normalen Plastikbeuteln unterscheiden. Fehlbefüllungen würden verdeckt werden. Der Bioabfallbehälter würde wegen nicht korrekter Befüllung evtl. ungeleert stehen bleiben. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die kompostierbaren Abfalltüten aus Plastik den Ablauf der Kompostierung stören und in der Verwertungsanlage von Hand aussortiert werden müssen. Sie verrotten nicht ausreichend schnell und beeinträchtigen den Kompost.
Warum weder Plastik noch "Bioplastik" in die Bioabfallbehälter darf, erfahren Sie auch in der Kampagne "#wirfuerbio". Das Umweltbundesamt informiert zum Thema biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe auf der Seite: https://www.umweltbundesamt.de.
Vermeidung von Madenbefall
Wenn Sie Ihre stark feuchtenden Bioabfälle in Papier (z.B. Haushalts- oder Zeitungspapier) einschlagen, werden Sie in Ihrem Bioabfallbehälter weder Maden noch Schimmelpilze finden. Außerdem sollte der Bioabfallbehälter stets gut verschlossen werden.
So klappt es mit der Abfuhr
Die Abfallbehälter müssen am Abfuhrtag grundsätzlich bis 7 Uhr zur Abholung frei zugänglich bereitstehen. Das ist wichtig, da die gewohnten Abholungszeiten sich betriebsbedingt jederzeit ändern können.
Zur Abfuhr bereitgestellte Abfallbehälter sind geschlossen zu halten, d.h., die Tonnen dürfen nur so befüllt werden, dass der Deckel problemlos schließt. Das verhindert, dass Abfälle bereits beim Anheben herausfallen und die Straße verschmutzen.
Das Einstampfen und Verpressen der Abfälle ist nicht erlaubt. Es führt dazu, dass die Tonne beim Kippen nicht vollständig entleert wird oder seitlich aufreißt.
Zur Abfuhr bereitgestellte Abfallbehälter dürfen ein bestimmtes Gesamtgewicht nicht überschreiten: 80-Liter, 120-Liter-und 240-Liter-Behälter 75 kg. Sind sie deutlich schwerer, können die Halterungen reißen.
Sonderleerung
Falsch befüllte Abfallbehälter können von der Abfuhr ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Leerung/Abfuhr, wenn die Abfallbehälter falsch befüllt oder nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß bereitgestellt werden.
Was können Sie tun?
Sie beseitigen die Störstoffe und stellen den Behälter am nächsten Abfuhrtag zur Abholung bereit oder der Grundstückseigentümer beantragt schriftlich eine kostenpflichtige Sonderleerung beim Eigenbetrieb Technische Betriebe Wilhelmshaven.