Probleme beim Entleeren von Bioabfallbehältern
Es kommt immer wieder vor, dass befüllte Bioabfallbehälter nicht oder nur teilweise bei der Abfuhr geleert werden können. Dies führt häufig zu Unmut bei den Bürger*innen, kontroversen Diskussionen und reichlich Aufklärungsarbeit durch die beteiligten Kolleg*innen.
Die Problematik tritt erfahrungsgemäß bei kleineren Bioabfallbehältern der Größe 80 und 120 Liter auf. Sind diese mit Rasenschnitt oder ähnlichen Bioabfällen befüllt, kann sich der Inhalt dermaßen verdichten, dass ein Entleeren erschwert wird oder auch gar nicht geleert werden kann.
Ein weiteres Problem stellt dabei das mögliche Einstampfen oder Einpressen der Abfälle durch die Nutzer*innen da. Auch diese Vorgehensweise kann den Entleerungsvorgang erheblich behindern.
Die von der Wilhelmshavener Entsorgungszentrum und Logistik GmbH (WEL GmbH) eingesetzten Fahrzeuge sind mit Automatikliftern ausgestattet. Das bedeutet, dass der Behälter zum Entsorgen an die Schüttung gestellt wird. Automatisch erkennt diese den Behälter, fährt ihn hoch, schlägt zwei- bis dreimal an und fährt wieder runter. Falls der Behälter dabei nicht restlos geleert werden kann, wird der Vorgang wiederholt. Ist der Behälter nach dem zweiten Versuch noch immer ganz oder teilweise gefüllt, müssen die Behälter ungeleert zurückgestellt werden, da ein endloses Wiederholen des Vorgangs zu Schäden am Behälter oder den Schüttungen führt. Diese Vorgehensweise ist wiederum mit Aufwand, Fahrzeugausfall und zusätzlichen Kosten verbunden, welche letztendlich von den Gebührenzahler*innen getragen werden müssen.
Um den Entsorgungsvorgang zu erleichtern, kann es hilfreich sein, den Inhalt vor der Leerung mit Gartengeräten aufzulockern und ein starkes Einpressen in die Behälter zu vermeiden. Des Weiteren wird darauf verwiesen, bei häufig anfallendem Rasenschnitt auf zusätzlich zugelassene Säcke oder auf die Nutzung einer größeren Saisontonne zurückzugreifen.
Unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Technischen Betriebe Wilhelmshaven (TBW) kann man sich bei Interesse ein Beispiel aus der Praxis anschauen, welches die Problematik veranschaulicht: https://www.tbw-whv.de/technische-betriebe/abfall/Abfall-ABC/Bioabfall.php
TBW bittet um Verständnis und Mitwirkung, damit die Leerung zur Zufriedenheit von allen Mitwirkenden ausgeführt werden kann.
Bioabfall
Die Leerung des braunen Bioabfallbehälters erfolgt alle 2 Wochen durch die Wilhelmshavener Entsorgungszentrum und Logistik GmbH (WEL).
In der Stadt Wilhelmshaven stehen auf den Grundstücken zur Bioabfallentsorgung 80-Liter, 120-Liter oder 240-Liter -Abfallsammelbehälter zur Auswahl. Die Behälter werden 14-täglich geleert. Die Größe ist frei wählbar und richtet sich nach dem persönlichen Aufkommen der Abfälle aus Haushalt und Garten. Grundsätzlich ist je Grundstück mindestens ein Bioabfallbehälter zu nutzen.
- Abfallentsorgungsgebühren
- An-, Ab- und Ummeldung von Rest- und Bioabfallbehältern
- Ansprechpartner
- Abfallkalender
Was gehört in den braunen Bioabfallbehälter
Kompostierbare Abfälle aus Haushaltungen und Gärten sind über den Bioabfallbehälter zu entsorgen. Das sind beispielsweise:
| Äste | Pflanzenreste |
| Blumen | Rasenschnitt |
| Blumenerde | Reisig |
| Gartenabfälle | Schalen von Zitrusfrüchten |
| Gemüseabfälle | Teebeutel |
| Heckenschnitt | Teefilter |
| Kaffeesatz | Teereste |
| Kaffeefilter | Topfblumen |
| Kartoffelschalen | Wildkräuter |
| Laub | Zitrusfrüchte |
| Nussschalen | Zweige |
| Obstabfälle |
Dies gehört nicht in den braunen Bioabfallbehälter
z.B. Fremdstoffe, wie Plastiktüten (auch keine kompostierbaren), Windeln, Blumentöpfe, Staubsaugerbeutel, Glas und Metall, gekochte Speisereste, überlagerte Nahrungsmittel, Backwaren, Fleisch, Knochen, Fett und Asche.
Eigenkompostierung
Erfolgt eine Kompostierung aller kompostierbaren Abfälle auf dem angeschlossenen Grundstück, ist eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang des Bioabfallbehälters auf schriftlichen Antrag möglich.
Saisonbehälter
TBW bietet eine Saison-Biotonne an. Die Leerung erfolgt 14-tägig in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober. Der Behälter ist das komplette Jahr über gebührenpflichtig. Zur Auswahl stehen ein 120-Liter-Behälter und ein 240-Liter-Behälter. In den Wintermonaten verbleibt der Saisonbehälter beim Kunden. In dieser Zeit werden die anfallenden Bioabfälle auf dem eigenen Komposter verwertet oder über eine ganzjährige Biotonne entsorgt.
Laubsäcke
Für vorübergehend mehr anfallende kompostierbare Abfälle, wie z.B. Heckenschnitt und Laub, können Sie die praktischen Laubsäcke des Eigenbetriebes TBW verwenden. Diese können während der jeweiligen Öffnungszeiten montags bis freitags für 3 € je Einheit käuflich bei dem Eigenbetrieb TBW, Freiligrathstraße 420 (Gebäude A), oder im Entsorgungszentrum Wilhelmshaven (EZW), Zum Entsorgungszentrum 1 (an der Osttangente), erworben werden. Nach dem Füllen stellen Sie den Laubsack einfach am Abfuhrtag des Bioabfallbehälters zur Abholung bereit.
Müllbeutel aus Plastik
Ein Kompostwerk verarbeitet die Bioabfälle zu einem hochwertigen Qualitätskompost. Störstoffe wie beispielsweise Plastiktüten, Windeln, Blumentöpfe, Staubsaugerbeutel, Kleintierstreu und Asche dürfen daher nicht in dem Bioabfallbehälter enthalten sein. Neben den ohnehin verbotenen Abfallbeuteln aus Plastik sollen auch keine kompostierbaren Abfalltüten zusammen mit dem Bioabfall entsorgt werden. Kompostierbare Abfalltüten aus Plastik lassen sich kaum von normalen Plastikbeuteln unterscheiden. Fehlbefüllungen würden verdeckt werden. Der Bioabfallbehälter würde wegen nicht korrekter Befüllung evtl. ungeleert stehen bleiben. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die kompostierbaren Abfalltüten aus Plastik den Ablauf der Kompostierung stören und in der Verwertungsanlage von Hand aussortiert werden müssen. Sie verrotten nicht ausreichend schnell und beeinträchtigen den Kompost.
Warum weder Plastik noch "Bioplastik" in die Bioabfallbehälter darf, erfahren Sie auch in der Kampagne "#wirfuerbio". Das Umweltbundesamt informiert zum Thema biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe auf der Seite: https://www.umweltbundesamt.de.
Vermeidung von Madenbefall
Wenn Sie Ihre stark feuchtenden Bioabfälle in Papier (z.B. Haushalts- oder Zeitungspapier) einschlagen, werden Sie in Ihrem Bioabfallbehälter weder Maden noch Schimmelpilze finden. Außerdem sollte der Bioabfallbehälter stets gut verschlossen werden.
So klappt es mit der Abfuhr
Die Abfallbehälter müssen am Abfuhrtag grundsätzlich bis 7 Uhr zur Abholung frei zugänglich bereitstehen. Das ist wichtig, da die gewohnten Abholungszeiten sich betriebsbedingt jederzeit ändern können.
Zur Abfuhr bereitgestellte Abfallbehälter sind geschlossen zu halten, d.h., die Tonnen dürfen nur so befüllt werden, dass der Deckel problemlos schließt. Das verhindert, dass Abfälle bereits beim Anheben herausfallen und die Straße verschmutzen.
Das Einstampfen und Verpressen der Abfälle ist nicht erlaubt. Es führt dazu, dass die Tonne beim Kippen nicht vollständig entleert wird oder seitlich aufreißt.
Zur Abfuhr bereitgestellte Abfallbehälter dürfen ein bestimmtes Gesamtgewicht nicht überschreiten: 80-Liter, 120-Liter-und 240-Liter-Behälter 75 kg. Sind sie deutlich schwerer, können die Halterungen reißen.
Sonderleerung
Falsch befüllte Abfallbehälter können von der Abfuhr ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Leerung/Abfuhr, wenn die Abfallbehälter falsch befüllt oder nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß bereitgestellt werden.
Was können Sie tun?
Sie beseitigen die Störstoffe und stellen den Behälter am nächsten Abfuhrtag zur Abholung bereit oder der Grundstückseigentümer beantragt schriftlich eine kostenpflichtige Sonderleerung beim Eigenbetrieb Technische Betriebe Wilhelmshaven.