Straßenreinigungsgebühren
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je lfd. Meter Grundstücksbreite (Stand 01.01.2023):
I | 14-tägliche Fahrbahnreinigung | 2,78 EUR |
I W | 14-tägliche Fahrbahnreinigung + Winterdienst | 3,47 EUR |
II | Tägliche Reinigung im Citybereich | 48,89 EUR |
Berechnungsmaßstab für die Straßenreinigungsgebühr sind:
- die Grundstücksseiten entlang der Straßen, durch die das Grundstück erschlossen wird (Frontmeter). Liegt ein Grundstück nicht unmittelbar an einer Straße, kann ggfs. eine Veranlagung als sogenannter "Hinterlieger" greifen und
- die Reinigungsklasse (Unterscheidung der Reinigungshäufigkeit).
Erläuterungen zur Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren
- Im Grundabgabenbescheid werden für die Zuordnung der Bemessungsgrundlage (Frontmeter) in den Reinigungsklassen I und I W folgende Abkürzungen verwendet (Reinigungsklasse II wird nicht differenziert):
- DA = Direktanlieger HL = Hinterlieger PA = Pfeifenstielanlieger
Downloads zum Thema Stadtreinigung (rechtliche Grundlagen)
Satzungen
Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung
Straßenreinigungssatzung (Lesefassung)
Straßenreinigungsgebührensatzung (Lesefassung)
Straßenverzeichnis der Straßenreinigung