Technische Betriebe Wilhelmshaven

Straßenreinigungsgebühren

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt jährlich je lfd. Meter Grundstücksbreite (Stand 01.01.2023):

 

I 14-tägliche Fahrbahnreinigung 2,78 EUR
I W 14-tägliche Fahrbahnreinigung + Winterdienst 3,47 EUR
II Tägliche Reinigung im Citybereich 48,89 EUR

Berechnungsmaßstab für die Straßenreinigungsgebühr sind:

  • die Grundstücksseiten entlang der Straßen, durch die das Grundstück erschlossen wird (Frontmeter). Liegt ein Grundstück nicht unmittelbar an einer Straße, kann ggfs. eine Veranlagung als sogenannter "Hinterlieger" greifen und
  • die Reinigungsklasse (Unterscheidung der Reinigungshäufigkeit).

Erläuterungen zur Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren

  • Im Grundabgabenbescheid werden für die Zuordnung der Bemessungsgrundlage (Frontmeter) in den Reinigungsklassen I und I W folgende Abkürzungen verwendet (Reinigungsklasse II wird nicht differenziert):
  • DA = Direktanlieger HL = Hinterlieger PA = Pfeifenstielanlieger

Downloads zum Thema Stadtreinigung (rechtliche Grundlagen)

 

Satzungen

Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung

Straßenreinigungssatzung (Lesefassung)

Straßenreinigungsgebührensatzung (Lesefassung)

Straßenverzeichnis der Straßenreinigung

 

Straßenreinigungsfahrzeug am Bontekai im Hintergrund Segelschiff

Gebührenveranlagung

Technische Betriebe Wilhelmshaven
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven

Telefon (04421) 16-4511
Fax (04421) 16-4521

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 8.30 - 12.30 und 14.00 - 15.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.30 Uhr

Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.

 

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