Abwassergebühren
Nach Vorgaben des Nds. Wassergesetzes haben die Gemeinden das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser einschließlich des in Hauskläranlagen anfallenden Schlamms und des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers zu beseitigen.
Diese Aufgabe wird von dem städtischen Eigenbetrieb der Stadt Wilhelmshaven, Technische Betriebe Wilhelmshaven (TBW), durchgeführt.
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern. Die Gebühr wird für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt und nach verschiedenen Maßstäben erhoben. Die GEW Wilhelmshaven GmbH führt im Abwasserbereich das Inkasso der Schmutzwassergebühren für die Stadt Wilhelmshaven durch. Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr wird zusammen mit der Grundsteuer B veranlagt.
Berechnungsmaßstab für die Abwassergebühr
Die Gebühr für die Schmutzwasserentwässerung wird zum einen als Grundgebühr nach der Nennleistung der auf dem Grundstück verwendeten Wassermesser und zum anderen nach der Abwassermenge, die in die öffentliche Entwässerungsanlage gelangt, erhoben. Die Berechnungseinheit für die verbrauchsabhängige Kanalbenutzungsgebühr ist 1 m³. Grundlage ist hierbei der Frischwasserverbrauch im jeweiligen Kalenderjahr.
Für Abwassermengen, die nachweislich nicht in die Kanalisation fließen, gibt die Abwassergebührensatzung dem Kunden die Möglichkeit, einen Absetzungsantrag zu stellen. Grundsätzlich ist die Absetzungsmenge dabei über einen Zwischenzähler nachzuweisen.
Der Absetzungsantrag ist innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, auf das sich der Antrag bezieht, bei der Stadt Wilhelmshaven, Technische Betriebe Wilhelmshaven, zu stellen. Für weitere Informationen zu diesem Absetzungsverfahren stehen wir gern zur Verfügung.
Berechnungsmaßstab für die Niederschlagswasserableitung
Die Gebühr für die Niederschlagswasserableitung wird nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche des angeschlossenen Grundstücks berechnet.