Technische Betriebe Wilhelmshaven

Urnengemeinschaft

Eine Alternative zur anonymen Beisetzung

Friedhof mit Grabsteinen Friedhof mit Grabsteinen

Die Beisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage bietet die Möglichkeit die letzte Ruhe zu finden, ohne sich Sorgen um die Pflege der Grabstätte machen zu müssen und trotzdem den Trauernden einen würdigen Ort des Gedenkens zu geben.

Trauer braucht ihren Raum.

Das Urnengemeinschaftsgrab ermöglicht, als Alternative zur anonymen Beisetzung, das individuelle Gedenken in Form einer Namensnennung an einem Grabmal. Dieses gemeinsame Denkmal trägt die Namen und die Geburts- und Sterbejahre der Verstorbenen.

Auf den Friedhöfen Aldenburg und Friedenstraße befinden sich die Urnengemeinschaftsanlagen, in denen die Urnen der Verstorbenen der Reihe nach beigesetzt werden, die Ruhefrist der Urnen beträgt 15 Jahre.

Die Urnenbeisetzung kann im Beisein der Angehörigen oder nach Wunsch auch in aller Stille erfolgen.

Zulässig sind nur biologisch abbaubare Urnen und Überurnen. Der Urnenplatz kann erst bei Eintritt des Sterbefalls erworben werden. Ein Erwerb zu Lebzeiten ist somit nicht möglich.

Die Grabpflege

Die Urnengemeinschaftsanlage wird von den Gärtnern der städtischen Friedhöfe gestaltet und gepflegt.

Bis zur vollständigen Belegung der Anlage dürfen Blumen, Blumenschalen oder Gestecke auf dem Urnenplatz abgelegt werden.
Bepflanzungen, sonstige Gegenstände und Steineinfassungen sind nicht zugelassen. Nachdem die Urnengemeinschaftsanlage vollständig belegt ist, wird dieses von der Friedhofsverwaltung abschließend bepflanzt. Es handelt sich um eine ansprechende Bepflanzung mit Stauden, Bodendeckern und Gehölzen. Nach der Bepflanzung ist ein Ablegen von Blumen nur noch auf den dafür vorgesehenen Flächen möglich.

Partnerschaftsgrab in einer Urnengemeinschaftsanlage

Das Partnerschaftsgrab garantiert Ehepartnern sowie Freunden, die sich für eine Beisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage entschieden haben, nebeneinander die letzte Ruhe zu finden.
In einem Partnerschaftsgrab ist die Beisetzung von zwei Urnen möglich. Das Grab wird einmalig für die Dauer von 20 Jahren erworben. Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre.

Erfolgt die zweite Urnenbeisetzung nach Ablauf von 5 Jahren, dann ist das Grab für den erforderlichen Zeitraum (Erfüllung der gesetzlichen Ruhefrist) nachzukaufen.
Es entsteht kein Nutzungsrecht. Das Partnerschaftsgrab hat ein separates Grabmal, auf dem der Name mit Geburts- und Sterbejahr des/ der Verstorbenen eingraviert bzw. mit einer Namenstafel versehen wird.

Es gelten die Vorschriften für die Urnengemeinschaftsanlagen entsprechend.

Nahaufnahme Urnengemeinschaftsanlage

Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt,
der ist nicht tot, der ist nur fern,
Tot ist nur, wer vergessen wird.
Immanuel Kant

Jeder Mensch ist anders.
Darin sind wir uns alle gleich.

Gebühren

Die Gebühren für eine Ruhestätte in einem Urnengemeinschaftsgrab oder einem Partnerschaftsgrab in einer Urnengemeinschaftsanlage entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Friedhofsgebührensatzung. Diese Gebühren beziehen sich auf eine Dauer von 20 Jahren. Die Nutzungsdauer kann nicht verlängert werden.

Bitte beachten Sie, dass im Zuge einer Beisetzung noch weitere Kosten entstehen, z.B. für die Nutzung der Kapelle oder die Einäscherung.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen und beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Alle Informationen finden Sie in dem Informationsblatt "Ruhe finden". (Smartphoneversion)

Informationsblatt "Ruhe finden"
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