Stadt Wilhelmshaven

27. August 2021

Amtliche Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl 2021

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 28.08.2021

 

Der Kreiswahlleiter des Bundestagswahlkreises 26
(Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund)

Wahlbekanntmachung
für die Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26.09.2021

Hinweis zu fehlerhaften ausgegebenen Stimmzetteln

Ich weise darauf hin, dass von den Wahlbehörden der Kommunen im Wahlkreis 26 (Friesland-Wilhelmshaven-Wittmund) im Zeitraum zwischen dem 16.08.2021 und dem 23.08.2021 im Rahmen der bearbeiteten Briefwahlanträge fehlerbehaftete Stimmzettel ausgegeben wurden. Für betroffene Wählerinnen und Wähler stellt sich der weitere Ablauf wie folgt dar:

Sie haben den Stimmzettel noch nicht benutzt?

Wählerinnen und Wähler, die die ihnen übersandten Wahlunterlagen zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages noch nicht an die Kreiswahlleitung zurückgesendet haben, werden gebeten, den fehlerbehafteten Stimmzettel bei der Wahlbehörde ihrer Kommune gegen einen fehlerfreien einzutauschen. Die übrigen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag) werden nicht eingetauscht und sind weiter zu verwenden.

Sie haben den Stimmzettel schon gekennzeichnet, aber noch nicht zurückgesendet?

Wählerinnen und Wähler, die die ihnen übersandten Wahlunterlagen zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages schon ausgefüllt, insbesondere den Stimmzettel schon gekennzeichnet haben, aber noch nicht an die Kreiswahlleitung zurückgesendet haben, werden gebeten, sich unter Vorlage des Wahlscheins bei der Wahlbehörde ihrer Kommune einen fehlerfreien Stimmzettel aushändigen zu lassen.

Sie haben noch keine Wahlunterlagen erhalten?

Wählerinnen und Wähler, die auf ihren Antrag hin noch keine Wahlunterlagen erhalten haben, erhalten ab dem 27.08.2021 die Wahlunterlagen einschließlich eines fehlerfreien Stimmzettels.

Sie haben Ihre Wahlunterlagen schon zurückgesendet?

Wählerinnen und Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen bereits an die Kreiswahlleitung zurückgesendet haben, können keine neuen Stimmzettel erhalten, weil ihre Stimmabgabe gem. § 66 Abs. 1 S. 3 der Bundeswahlordnung irreversibel ist. Die so abgegebenen Stimmen werden am Wahlabend aber ausgezählt und in das Wahlergebnis einbezogen.

Carsten Feist
Kreiswahlleiter

 

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