Stadt Wilhelmshaven

Fragen und Antworten zur Zweitwohnungssteuer (FAQ)

Was ist eine Zweitwohnung?

Als Zweitwohnung gilt jede Wohnung, über die Sie neben Ihrer Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen oder des persönlichen Lebensbedarfs Ihrer Familienangehörigen verfügen können – egal ob zur Miete oder im Eigentum. Das gilt auch für steuerlich anerkannte Wohnungen im eigengenutzten Wohnhaus.

Wann gilt die Zweitwohnungssteuer auch für Ferienwohnungen oder -häuser?

Die Steuer wird fällig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung als Ferienobjekt führen, aber nicht ganzjährig vermietet haben. Denn immer dann, wenn die Ferienwohnung nicht belegt ist, steht sie Ihnen selbst zur Verfügung und gilt somit in diesen Zeiten als Zweitwohnung. Das heißt aber auch: für Zeiträume, in denen die Ferienwohnung belegt ist, fällt keine Zweitwohnungssteuer an.

Wie wird die Zweitwohnungsteuer berechnet?

Die Zweitwohnungssteuer setzt sich aus dem jährlichen Mietaufwand (Nettokaltmiete) und dem Nutzungsfaktor zusammen.

Der Nutzungsfaktor ist gestaffelt und richtet sich danach, wie viele Tage im Kalenderjahr das Haus oder die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wurde. Können Sie über eine Zweit- oder Ferienwohnung das gesamte Kalenderjahr verfügen, beträgt der Nutzungsfaktor 1.
Ist keine Nettokaltmiete vorhanden, gilt die ortsübliche Vergleichsmiete in Anlehnung an den jeweils aktuellen Mietspiegel der Stadt Wilhelmshaven.

Wie wird die Steuer bei Ferienwohnungen berechnet, die nicht ganzjährig vermietet sind?

Der Nutzungsfaktor verringert sich beim Nachweis von Vermietungstagen. Die tatsächlichen Vermietungstage müssen Sie im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärungspflicht bis zum 31. März des Folgejahres durch ein zu führendes Gästeverzeichnis belegen. Können Sie uns für ein komplettes Kalenderjahr einen Dauermietvertrag vorlegen, entfällt die Zweitwohnungssteuer.

Wichtig: Wenn Sie uns keine Vermietungs- oder Belegungsunterlagen vorlegen, müssen Sie die volle Zweitwohnungssteuer zahlen.

Wann wird die Zweitwohnungssteuer fällig?

Die Zweitwohnungssteuer nach der neuen Satzung wird erstmalig für das Kalenderjahr 2024 erhoben. Wir berechnen und erheben die Steuer nach der neuen Zweitwohnungssteuersatzung nachträglich im Folgejahr, und zwar im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärungspflicht für das jeweilige Vorjahr.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Finanzen
Zweitwohnungssteuer

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