Stadt Wilhelmshaven

Wasserrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse

Fast alle menschlichen Handlungen in Gewässern oder in deren Randbereichen haben zum Teil erhebliche Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, d. h. auf die Wasserqualität, die Wassermengen und die Gewässerfunktionen wie Wasserabfluss und Gewässerökologie.

Um diese Auswirkungen in einem vertretbaren Rahmen zu halten und Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit auszuschließen, sieht das Wasserrecht vor, dass eine Reihe von Maßnahmen nur mit wasserbehördlicher Zulassung möglich sind. Diese Zulassung ist bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen.

Wenn die wasserrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen und die Hinderungsgründe nicht durch Auflagen oder Bedingungen ausgeräumt werden können, ist die Zulassung ganz oder teilweise zu versagen.

Stadt Wilhelmshaven

Amt für Umwelt- und Klimaschutz
Wasserwirtschaft, Küsten- und Bodenschutz

Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven

Gebäude B

Ingmar Ricklefs

Tel. (0 44 21) 16 - 25 63
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 63

Gebäude B
Raum 124 (EG)

Zuständigkeit:

  • Gewässeraufsicht
  • wassergefährdende Stoffe
  • wasser- und deichrechtliche Genehmigungen

N.N.

Tel. 04421 16-2545

Gebäude B
Erdgeschoss, Zi. 126

Zuständigkeit:

  • Wassergefährdende Stoffe
  • Kleinkläranlagen
  • Abwasserabgabe
  • Auskünfte nach Umweltinformationsgesetz

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