Stadt Wilhelmshaven

Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen

Das Austreten von Wasser gefährdenden Stoffen in nicht nur unbedeutender Menge, wie z. B. Überfüllschäden bei der Befüllung von Lagerbehältern, Leckagen von Tanks oder Produktionsbehältern oder Transportunfällen von Fahrzeugen und Schiffen ist vom Verursacher bzw. vom Betreiber der Anlage unverzüglich der Wasserbehörde anzuzeigen (§ 130 NWG). Außerhalb der Dienstzeiten erfolgt die Alarmierung über die Feuerwehrzentrale der Stadt Wilhelmshaven (Tel. 04421/ 98 18 0 oder die 112).
Die Anzeigepflicht kann auch durch Meldung bei der nächsten Polizeidienststelle (Tel. 04421/ 942-0) erfüllt werden.
Die Nichtanzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße bis zu 50.000€ geahndet werden kann.

Die Wasserbehörde führt die Ursachenermittlung durch und ordnet auf Grund der wasser- und gefahrenabwehrrechtlichen Bestimmungen (Niedersächsisches Wassergesetz – NWG und Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung – Nds. SOG) die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz bzw. zur Sanierung von Oberflächengewässern und Grundwasser und zur Ursachenbeseitigung an.

Diese Maßnahmen sind vom Verursacher (Verhaltensstörer) bzw. vom Eigentümer der Anlage oder des betroffenen Grundstückes von dem die Gefahr ausgeht (Zustandsstörer) unverzüglich durchzuführen. Wenn diese hierzu nicht in der Lage oder nicht rechtzeitig erreichbar sind, führt die Wasserbehörde die erforderlichen Maßnahmen als Ersatzvornahme aus und stellt die anfallenden Kosten dem Verantwortlichen in Rechnung.

Stadt Wilhelmshaven

Amt für Umwelt- und Klimaschutz
Wasserwirtschaft, Küsten- und Bodenschutz

Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven

Gebäude B

Ingmar Ricklefs

Tel. (0 44 21) 16 - 25 63
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 63

Gebäude B
Raum 124 (EG)

Zuständigkeit:

  • Gewässeraufsicht
  • wassergefährdende Stoffe
  • wasser- und deichrechtliche Genehmigungen

N.N.

Tel. 04421 16-2545

Gebäude B
Erdgeschoss, Zi. 126

Zuständigkeit:

  • Wassergefährdende Stoffe
  • Kleinkläranlagen
  • Abwasserabgabe
  • Auskünfte nach Umweltinformationsgesetz

Frau Zerner

Tel. (0 44 21) 16 - 25 65
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 65

Gebäude B
Raum 135 (EG)

Zuständigkeit:

  • Abwasserkataster
  • Störfalluntersuchung
  • Indirekteinleiter
  • Wassergefährdende Stoffe

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