Stadt Wilhelmshaven

Verwendung recycelter Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen (Ersatzbaustoffe)

Die Ersatzbaustoffverordnung, welche am 01.08.2023 in Kraft trat, regelt die Verwendung von recycelten Baustoffen aus Bau- und Abbruchabfällen (Ersatzbaustoffe).

Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen

Mineralische Ersatzbaustoffe dürfen nur in technischen Bauwerken eingebaut werden, wenn diese die grundsätzlichen Anforderungen gem. § 19 ErsatzbaustoffV erfüllen.

Es wird empfohlen, die Einbauweise vor Einbau der Ersatzbaustoffe mit der Unteren Abfallbehörde abzustimmen.

Hinweise

Bei Baumaßnahmen, welche bereits vor dem 1. August 2023 begonnen haben und die im Anwendungsbereich der Ersatzbaustoffverordnung liegen gilt die Ersatzbaustoffverordnung ab dem 1. August 2023 unmittelbar.

Gemäß § 27 Abs. 1 und 2 ErsatzbaustoffV können auch nach dem 1. August bis zum 30. November 2023 noch mineralische Ersatzbaustoffe ohne Eignungsnachweis in Verkehr gebracht.

Sofern eine Einbauweise vorgesehen wird, die nicht in Anlage 2 oder 3 der ErsatzbaustoffV aufgeführt ist oder der Einbau von Stoffen oder Materialklassen vorgesehen wird, die nicht in der ErsatzbaustoffV geregelt sind, bedarf es eines Antrages des Bauherrn oder des Verwenders sowie der Zulassung durch die Untere Abfallbehörde (Vgl. § 21 Abs. 2-3 der ErsatzbaustoffV).

Voraussetzung für eine Zulassung ist, dass durch den Einbau weder eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit noch eine schädliche Bodenveränderung zu besorgen ist. Der Antragsteller hat den Nachweis hierfür zu erbringen.

Die zuständigen Unteren Abfallbehörden dokumentieren die Verwendung von nach § 22 ErsatzbaustoffV anzeigepflichtigen mineralischen Ersatzbaustoffen in Baumaßnahmen ab dem 1. August 2023.

Der vorgesehene Einbau ist der Stadt Wilhelmshaven als zuständige Abfallbehörde vier Wochen vor Beginn des Einbaus elektronisch mittels Voranzeige anzuzeigen. Die tatsächlich eingebauten Mengen und Materialklassen der verwendeten Ersatzbaustoffe sind innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Baumaßnahmen mittels Abschlussanzeige mitzuteilen.

Um eine einheitliche Datenstruktur zu gewährleisten, sind vom Verwender für die Erstellung der Anzeigen nach § 22 ErsatzbaustoffV die hier bereitgestellten Formulare im Excel-Format verwenden.

An wen muss ich mich wenden?

Für Informationen zur Ersatzbaustoffverordnung und auch Hinweise auf Verstöße wenden Sie sich an den Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Immissionsschutz und Abfall

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26386 Wilhelmshaven

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