Erkrankte Buche muss gefällt werden
Auf dem Friedrich-Wilhelm-Platz muss eine Buche durch den Eigenbetrieb TBW gefällt werden. Die Buche weist einen Pilzbefall auf und droht daher zu brechen. Die Fällung erfolgt in der kommenden Woche.
Bäume im öffentlichen Bereich dürfen eigentlich nur vor dem Beginn der Brut- und Setzzeit gefällt werden. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht jedoch auch nach dem 28. Februar 2023 eine Ausnahme vor – und zwar, wenn ein Baum nicht mehr verkehrssicher ist und somit eine akute Gefahr von ihm ausgeht. Die Fällung der Buche auf dem Friedrich-Wilhelm-Platz erfolgt in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde. Vor der Fällung wurde eine Artenschutzprüfung durchgeführt.