Stadt Wilhelmshaven

19. November 2021

Mit 1.580 Tonnen Streusalz gut auf den Winter vorbereitet

Von Oktober bis Ostern hat der städtische Eigenbetrieb TBW einen direkten Draht zum Deutschen Wetterdienst. Vor allem bei Warnungen vor Blitzeis ist ein verlässlicher Wetterdienst unentbehrlich. Bei kritischen Wetterlagen werden Kontrollfahrten gemacht und bei Glätte direkt die Einsatzkräfte informiert. Egal, ob am Wochenende oder mitten in der Nacht. Der Einsatz beginnt um 2 Uhr nachts meist lange vor dem Berufsverkehr.

Mit 30 Mitarbeitenden und mit vier Streufahrzeugen sowie weiteren 18 Fahrzeugen ist TBW bestens gerüstet für die einsetzende Kälte: Der Winterdienst steht bereit. Sein Einsatz beschränkt sich nicht nur auf etwa 150 Kilometer Straßen, sondern umfasst auch 140 Kreuzungsbereiche und 90 Kilometer Geh- und Radwege vor städtischen Liegenschaften und Fußgängerüberwegen, die gegen die Glätte abgestumpft werden. Die Salzlagerhalle wurde in den vergangenen Tagen mit 48 LKW-Ladungen Streusalz aufgefüllt. Somit sind jetzt 1.580 Tonnen Streusalz gelagert, um gut durch den Winter zu kommen. Sollte es hart auf hart kommen, kann TBW kurzfristig weitere 400 Tonnen nachordern.

Das Streusalz für die Straßen ist Steinsalz, 10 Gramm pro Quadratmeter, die Rad- und Gehwege werden mit Sand abgestumpft. Beginnend vom Betriebshof in der Freiligrathstraße werden zunächst die Hauptstraßen gestreut. Im Weiteren dann die verkehrswichtigen Nebenstraßen.

Für Schnee- und Eisfreiheit auf den Straßen und Wegen muss aber nicht nur die Stadt sorgen, auch Grundstückseigentümer stehen in der Pflicht. Jeder Grundstückseigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass vor seinem Grundstück die Reinigung des Geh- und Radweges gewährleistet ist. Bei Schneefall und Glätte sind die Rad- und Gehwege - mit einer geringeren Breite als 1,50 Meter ganz - die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 Meter freizuhalten bzw. mit Sand oder anderen Mitteln so abzustumpfen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Ist kein Gehweg vorhanden, ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens einem Meter neben der Fahrbahn bzw. dem Rand freizuhalten. In Fußgängerzonen ist an den jeweiligen Rändern verlaufend ein breiter Streifen von durchgängig mindestens 1,50 Meter zu räumen oder bei Glätte abzustumpfen. Zugänge zu den Fußgängerüberwegen, Gullys, Rinnsteine, Einlaufschächte zur Kanalisation und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten.

Der Winterdienst muss in der Woche morgens bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr durchgeführt und bei Bedarf im Laufe des Tages bis abends 20 Uhr wiederholt werden. Zur Beseitigung von Schnee und Eis können Sand oder andere abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat genutzt werden. Salz und schädliche Chemikalien dürfen hingegen nicht verwendet werden. Bei der Auswahl des Streuguts sollte auf die Umweltverträglichkeit geachtet werden. Auf angelegten Grünstreifen sowie im Wurzelbereich von Bäumen darf nicht gestreut werden, damit im Frühjahr wieder alles grünt.

Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen gefährdet wird. Bei eintretendem Tauwetter sind besonders die Rinnsteine von Eis zu befreien. Ist ein Dritter, also beispielsweise eine Firma, mit der Schnee- und Eisbeseitigung beauftragt, so sollte dieser die Verpflichtung der Straßenreinigungssatzung zur Auflage gemacht werden. Da der Grundstückseigentümer in der Verantwortung bleibt, wird empfohlen, die Ausführung zu kontrollieren.

Info:
Die vielfältigen Aufgaben der Anliegerinnen und Anlieger sowie die aktuellen Vorschriften zum Winterdienst sind in dem Informationsflyer „Zusammen sicher durch den Winter" oder im Internet unter www.wilhelmshaven.de/tbw zusammengefasst.

   

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