Stadt Wilhelmshaven

05. Februar 2021

Wilhelmshavener Winterdienst gut gerüstet

Der Winterdienst in Wilhelmshaven ist auf das kommende Wochenende vorbereitet. Es werden Kontrollfahrten gemacht und bei Glätte direkt die Einsatzkräfte informiert. Der Einsatz beginnt um 2 Uhr nachts. Für Sonntag wird derzeit Schneefall mit einer Höhe von zwei Zentimetern und einer Windstärke von fünf bis sechs Beaufort, in Böen neun Beaufort, erwartet.

Die Streufahrzeuge des städtischen Eigenbetriebs TBW sind während des ganzen Winterdienstes mit schwerem Räumgerät ausgerüstet und somit vorbereitet. Neben 30 Mitarbeitenden sind vier Großstreuer, zwei kleinere Streufahrzeuge, fünf Kleintrecker sowie Zulieferer und Handstreuer im Einsatz. Der Einsatz des Winterdienstes beschränkt sich nicht nur auf etwa 150 Kilometer Straßen, sondern umfasst auch 140 Kreuzungsbereiche und 90 Kilometer Geh- und Radwege vor städtischen Liegenschaften und Fußgängerüberwegen, die gegen die Glätte abgestumpft werden. Aufgrund der bisherigen Winterdiensteinsätze hat sich der Salzbestand auf rund 600 Tonnen reduziert. Nachlieferungen sind zur Zeit noch kurzfristig möglich.

Das Streusalz für die Straßen ist Steinsalz, zehn Gramm pro Quadratmeter, die Rad- und Gehwege werden mit Sand abgestumpft. Beginnend vom Betriebshof in der Freiligrathstraße werden zunächst die Hauptstraßen gestreut. Im Weiteren dann die verkehrswichtigen Nebenstraßen. Eine Tour dauert mehrere Stunden, wie schnell die Streufahrzeuge durchkommen hängt vor allem von dem Verkehrsaufkommen ab. Wenn es durchgängig schneit, bleibt es jedoch nicht aus, dass auf einer geräumten/gestreuten Strecke neuer Schnee liegen bleibt.

Für Schnee- und Eisfreiheit auf den Straßen und Wegen muss aber nicht nur die Stadt sorgen, auch Grundstückseigentümer stehen in der Pflicht. Jeder Grundstückseigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass vor seinem Grundstück die Reinigung des Geh- und Radweges gewährleistet ist. Bei Schneefall und Glätte sind die Rad- und Gehwege - mit einer geringeren Breite als 1,50 Meter ganz - die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 Meter freizuhalten bzw. mit Sand oder anderen Mitteln so abzustumpfen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Ist kein Gehweg vorhanden, ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens einem Meter neben der Fahrbahn bzw. der Rand freizuhalten. In Fußgängerzonen ist an den jeweiligen Rändern verlaufend ein breiter Streifen von durchgängig mindestens 1,50 Meter zu räumen bzw. bei Glätte abzustumpfen. Zugänge zu den Fußgängerüberwegen, Gullys, Rinnsteine, Einlaufschächte zur Kanalisation und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten.

Der Winterdienst muss in der Woche morgens bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr durchgeführt und bei Bedarf im Laufe des Tages bis abends 20 Uhr wiederholt werden. Zur Beseitigung von Schnee und Eis können Sand oder andere abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat genutzt werden. Salz und schädliche Chemikalien dürfen hingegen nicht verwendet werden. Bei der Auswahl des Streuguts sollte auf die Umweltverträglichkeit geachtet werden. Das Streuen auf angelegten Grünstreifen sowie im Wurzelbereich von Bäumen gilt es zu vermeiden, damit im Frühjahr wieder alles grünt.

Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen gefährdet wird. Bei eintretendem Tauwetter sind besonders die Rinnsteine von Eis zu befreien. Ist ein Dritter, also beispielsweise eine Firma, mit der Schnee- und Eisbeseitigung beauftragt, so sollte dieser die Verpflichtung der aktuellen Straßenreinigungssatzung zur Auflage gemacht werden. Da der Grundstückseigentümer in der Verantwortung bleibt, wird empfohlen, die Ausführung zu kontrollieren.

Info:
Die vielfältigen Aufgaben der Anlieger und die aktuellen Vorschriften zum Winterdienst sind in dem Informationsflyer „Zusammen sicher durch den Winter" oder im Internet unter www.wilhelmshaven.de/tbw zusammengefasst.

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