Stadt Wilhelmshaven

07. August 2019

Bäume sind wichtige Faktoren für ein gutes Stadtklima

Wie gut Bäume dem Stadtklima tun, zeigt sich vor allem an warmen Tagen. Während der Hitzewelle der vergangenen Wochen haben sie nicht nur zuverlässig Schatten gespendet, sondern auch für gute Luft und wohlige Kühle gesorgt – kein Wunder also, dass Jogger gerade die Parkanlagen aufgesucht haben, um trotz Hitze ihrem Sport nachzugehen. Aber auch bei schlechtem Wetter zeigen Bäume, was sie können: so bieten sie bei einem starken Regenschauer bieten Schutz, verringern die Windgeschwindigkeit, filtern Stäube und Feinstäube und sogar gasförmige Schadstoffe aus der Stadtluft. Allerdings: Ist der Wind zu stark, können Astwerk und Baumstamm brechen.

Die Wohlfahrtswirkung von Bäumen ist unbestritten. Die Stadt Wilhelmshaven hat seit 1986 eine Baumschutzsatzung, um die wichtige stadtökologische Funktion und herausragende Bedeutung von Bäumen für das Ortsbild zu schützen. Gerade in Zeiten des Klimawandels genießt der Erhalt von gesunden Bäumen einen hohen Stellenwert.

Oftmals werden in Städten wegen des Wunsches nach einer neuen Gartengestaltung Bäume bedenkenlos vernichtet, die bis zum Erreichen ihrer Größe Jahrzehnte benötigen. Baumschutzsatzungen geben den Kommunen rechtliche Instrumentarien an die Hand, mit denen der zunehmenden Verringerung des Baumbestandes und den damit verbundenen ökologischen Nachteilen wenigstens mildernd entgegengetreten werden kann.

Bäume, die schon Jahrzehnte alt sind, haben eine ausladende Krone, die auch in angrenzende Gärten wachsen kann. Dass diese Baumkronen auch mal einen Schatten auf daneben liegende Grundstücke werfen, bleibt nicht aus. „Ohne eine Akzeptanz der Anwohner könnten jedoch keine Straßenbäume mehr gepflanzt werden“, führt Stefan Pallaske, Abteilungsleiter Stadtgrün bei TBW, aus. Vermehrt würde TBW beobachten, dass z.B. durch Abriss alter Häuser und die folgenden Neubauten, Balkonabbauten oder eine Lückenschließung eine Bebauung an vorhandene Straßenbäume dichter heranrückt als vormals. Spätestens nach dem Einzug der Bewohner gebe es dann  den vermehrten Wunsch nach Rückschnitt oder Beseitigung dieser Bäume aufgrund von Schatten.

„Bei Verschattung handelt es sich um sogenannte negative Einwirkungen natürlichen Ursprungs. Diese sind grundsätzlich nicht als Eigentumsstörung abwehrbar“, so Pallaske. Er betont: „Bepflanzungen an Straßen, insbesondere mit Bäumen, sind im öffentlichen Interesse grundsätzlich vorzusehen, zu erhalten und zu schützen – und das aus gutem Grund.“ In den letzten Jahren hat TBW dem Straßenquerschnitt angepasste Bäume nachgepflanzt, in engen Straßen werden nur kleinkronige, säulenartig wachsende Bäume gepflanzt. Diese können natürlich im Alter auch etwas breiter werden. In begründeten Ausnahmefällen sind Schnittmaßnahmen möglich.

  

Fotos: Axel Biewer

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