Stadt Wilhelmshaven

Eheschließung: Vollzug mit ausländischem Partner

Bei im Ausland geborenen Beteiligten mit deutscher Staatsbürgerschaft ist der Einzelfall zu prüfen. Einer der Verlobten muss im Bezirk gemeldet sein.

Wenn ein Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen. Dort wird Ihnen ein individuelles Merkblatt für die Beschaffung der benötigten Dokumente ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt ist.

Voraussetzungen

Die beabsichtigte Eheschließung muss angemeldet sein.

Rechtsgrundlage

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 57

RATRiUM (ehemals City-Haus)
2. Etage

Sprechzeiten: Nach Vereinbarung.

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