Stadt Wilhelmshaven

Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers/Antragstellerin.

Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
  • wenn die Körpergröße des Antragstellers/der Antragstellerin weniger als 150 cm beträgt.

Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Sicherheitshelm zu tragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, nach der die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.

Auch für die Körpergröße unter 150 cm ist ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich erteilt. Eine Gurtbefreiung wird längstens für drei Jahre ausgestellt. Ansonsten richtet sich die Dauer der Befreiung nach dem ärztlichen Attest.

Rechtsgrundlage

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung - Sondernutzung

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 71

RATRiUM (ehemals Cityhaus)
1. Etage

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